Aktenserie: Antiqua
Band: 2
Zeitraum: 1641
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... im Rat vorgebracht, dass der Kaiser nicht berechtigt sei, für dieses Werk ein Privileg auszustellen, das jedermann drucken und verbreiten dürfe. Ihre...
... ihren Antrag hin befiehlt der Reichshofrat der Stadt Köln, der Stadt Frankfurt und dem Bücherkommissar, die Supplikantin in Ihrem kaiserlichen Privileg zu...
... den Hierats in Frankfurt gedruckt, ohne dass in all diesen Fällen ein Privileg vorgelegen habe, so dass sich „dieß opus also nit woll an ein oder anders...
... privilegium laßet binden“ (fol. 20v). Es habe kein Privileg existiert, als er 1634 mit der Produktion seiner Druckausgabe begonnen habe; das Privileg sei...
... treiben. Da ein solches Spezialprivileg sein vorher erworbenes allgemeines Privileg ohnehin nicht brechen könne, bitte er darum, Katharinas Druckprivileg zu...