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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 173
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1627
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... zuvor Gelegenheit gegeben werden, sich zu rechtfertigen. Wenn ein Beschuldigter unter Folter bei seiner Aussage bleibe, dürfe die Tortur nicht wiederholt...... werden. Vielmehr müsse er frei gelassen werden, wenn er durch seine so erprobten Aussagen die Anschuldigungen widerlege. Gegen diese Grundsätze habe das...
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