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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 553
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1609–1611
Entscheidungen:
...Rebmann soll neben Wiedereingebung dieser Klage innerhalb einer Frist von acht Tagen seine Verantwortung vorlegen, 1609 04 03, (Vermerk) fol. 4v...... Rebmanns vorzuhalten, 1609 10 22, (Vermerk) fol. 12v. Rebmann diese beiden Klagen zuzustellen, um innerhalb einer Frist von acht Tagen seine Verantwortung...
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Akte 585
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1692–1694
Entscheidungen:
... vollständig Folge zu leisten, besonders aber Huppeln und Göritz innerhalb einer Frist von höchstens acht Tagen klaglos zu stellen, um andere schärfere......, 1693 04 07, (Vermerk) fol. 20v. Perckmann aufzulegen, innerhalb einer Frist von acht Tagen den Nachweis über die erfolgte Zustellung des Beschlusses vom 7. April zu...... acht Tagen entweder den Schätzwert des Weins in Höhe von 307 Gulden und 30 Kreuzern bei dem RHR zu deponieren oder sich darauf einzustellen, daß der Wein...
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Akte 588
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1693
Entscheidungen:
...Perckmann die Eingabe Stubenvolls und Engerers zuzustellen, um innerhalb einer Frist von acht Tagen entweder zu berichten, daß er sie klaglos...... Eingabe Stubenvolls und Engerers mit einer Frist von acht Tagen zuzustellen, um bei Strafe des Ausschlusses dem vorherigen Beschluß Folge zu leisten...