Aktenserie: Antiqua
Band: 1
Zeitraum: 1615–1623
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... 300 Gulden den Wald Aschbruch und für weitere 600 Gulden das Ungeld als Pfandschaft erhalten. Durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg hätten sie sich der...
... seines Reichslehens habe Gf. Philipp III. von Hanau-Lichtenberg 1525 erneut das Ungeld erhoben und ihnen den Wald entzogen. Er habe ihnen jedoch den...
... „Bauweinschenk“ erlassen und ihnen auch weiterhin den Weidgang sowie das Beziehen von Feuer- und Zaunholz aus dem Wald gestattet. Die Ortschaften seien jedoch...
... davon ausgegangen, daß es sich bei Wald und Ungeld nicht um eine Pfandschaft handele, sondern daß sie beide gekauft hätten. Sie hätten am RKG geklagt, das...
... auferlegt, gegen Erstattung der Pfandsumme das Ungeld zu bezahlen und den Wald wieder zurückzugeben. Die Ortschaften bitten den Kaiser dagegen, es bei dem vom...
... der Bitte an den Kaiser, sie zu bestrafen und sein Recht an Wald und Ungeld zu schützen, da er die Pfandsumme zurückerstattet habe....
Entscheidungen:
...Ksl. Befehl an die Ortschaften Hatten, Rittershofen, Ober- und Niederbetschtorf, Gf. Johann Reinhard I. das Ungeld zu bezahlen und den Wald wieder...
.... Johann Reinhard I. gegen Erstattung der Pfandsumme den Wald zurück zu geben, 1623 06 16, (Konz.) fol. 27r–30v....