Aktenserie: Antiqua
Band: 2
Zeitraum: 1656 – 1660
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... Mannes angeklagten von Stein. Sie habe sich mit ihm zu ihrer Zufriedenheit verglichen. Das von der Ritterschaft eingeholte Gutachten der Tübinger...
... Gutachten an. Der Reichshofrat, der Jugendlichkeit und Trunkenheit nicht als strafmildernd ansieht, folgt mit seinem Votum hingegen dem strengen Ingolstädter...
... Gutachten. Der Geheime Rat entscheidet, dass die Versorgung der geschädigten Witwe sowie die Kommissionskosten von 3 000 Gulden aus dem zu konfiszierenden...