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Seite 6 von 12 (insgesamt 119 Dokumente mit Treffern)
Es wurden zusätzlich auch folgende Synonyme berücksichtigt:
  • 51.

    Akte 393

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1673-1678

    Entscheidungen:
    ...An die Stadt Worms: einstweiliger Arrest auf die aus einer Schuldverschreibung der Stadt gegenüber der Klägerin über 5.500 Gulden herrührenden...

  • 52.

    Akte 399

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1631-1670

    Entscheidungen:
    ... bei der Erbteilung auf sie gefallenen Anteils an den Schuldverschreibungen in Höhe von 12.500 Gulden (die anderen Anteile von 16.000 Gulden sind an...

  • 53.

    Akte 402

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1679

    Entscheidungen:
    ...Der Stadt Worms soll befohlen werden, bei der künftigen Auszahlung an die Beklagten bis auf weiteres 75 Gulden zurückzuhalten, 1679 08 07 (Auszug aus...

  • 54.

    Akte 406

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1668-1679

    Entscheidungen:
    ...Befehl an die Beklagten, die Klägerin klaglos zu stellen, 1668 10 25 (Konz.), fol. 13rv; Urteil: Beklagte müssen der Klägerin 500 Gulden Heiratsgeld...
    ... plus Zinsen (von der Zeit ihrer Heirat an gerechnet) bezahlen; der Klägerin bleibt es vorbehalten, wegen weiterer 1.000 Gulden sowie ihres Anteils am...
    ... Erbe der verstorbenen Schwester Euphrosina zu klagen, 1675 02 22 (Konz.), fol. 191rv; Befehl an die Brüder, der Klägerin die noch ausstehenden 175 Gulden...

  • 55.

    Akte 407

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1651-1682

    Entscheidungen:
    ... 28.500 Gulden in Höhe von 16.500 Gulden zu verhelfen, 1651 10 24 (Konz.), fol. 17r-20v; Zahlungsbefehle an die Stadt Worms betr. 16.500 Gulden zugunsten von allen...
    ..., sich mit Maria Scholz wegen rückständiger Zinsen von über 4.000 Gulden gemäß dem Jüngsten Reichsabschied zu vergleichen, 1672 02 08 (Konz.), fol. 374rv...
    ....), fol. 434r-425v, ferner (Ausf.), fol. 455r-456v; Bestätigung darüber, dass Johann Friedrich Scholtz und seine Ehefrau Maria für 1.000 Gulden alle ihre...

  • 56.

    Akte 423

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1631-1654

    Entscheidungen:
    ...; Urteil: In Sachen ihrer Forderung über 5337 Gulden samt Zinsen von 1614 an bekommt die Klägerin das erbetene Mandat sine clausula gegen die Stadt nicht; in...
    ..., 1637 07 10 (Konz.), fol. 125r-126v; Befehl an dies., in Sachen der Forderung über 5737 Gulden die über den Konkurs der Augsburger Handelsgesellschaft der Welser...
    ... Unterhalts einen Abschlag von 400 Gulden auf ihre anerkannten Forderungen zu bezahlen: 1648 08 19 (Konz.), fol. 478rv; 1648 11 16 (Konz.), fol. 491r-492v...
    ...-739r; Befehl an die Stadt, Euphrosina 200 Gulden als Abschlag auf ihre Forderungen für die Reise zu den von der Stadt selbst erbetenen...
    ... Schwestern durchzuführen, 1651 01 09 (Konz.), fol. 797r-798r; Urteil: Beklagte sind hinsichtlich der Forderung von 5737 Gulden samt Zinsen von der Klage...

  • 57.

    Akte 460

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  3
    Zeitraum:  1658

    Entscheidungen:
    ... Schuldverschreibung über 1.200 Gulden, 1658 02 11 (­Abschr.), fol. 18r –20r; Kommissionsauftrag an den Bischof von Eichstätt und die Stadt Regensburg, die Parteien in...

  • 58.

    Akte 482

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  7
    Zeitraum:  1673-1674

    Entscheidungen:
    ...Befehl an die Beklagten, die Kosten von 40.000 Gulden für die Durchzüge und Einquartierungen, von denen allein die Herrschaften der Kläger betroffen...

  • 59.

    Akte 491

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  1
    Zeitraum:  1682–1686

    Entscheidungen:
    ... Vormundschaftseids an den RHR wenden. Franz Leopold Harrer erhält 150 Gulden für eine neue Ausrüstung, 1684 04 25, (Vermerk) fol. 71v. Dietrich den Gegenbericht...

  • 60.

    Akte 493

    Aktenserie:  Antiqua       Band:  1
    Zeitraum:  1683

    Entscheidungen:
    ...Dummer aufzuerlegen, die Kosten in Höhe von 204 Gulden umgehend zu bezahlen oder falls er relevante Einwände dagegen hat, diese in der nächsten...

 
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