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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 585
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1692–1694
Entscheidungen:
... vollständig Folge zu leisten, besonders aber Huppeln und Göritz innerhalb einer Frist von höchstens acht Tagen klaglos zu stellen, um andere schärfere......, 1693 04 07, (Vermerk) fol. 20v. Perckmann aufzulegen, innerhalb einer Frist von acht Tagen den Nachweis über die erfolgte Zustellung des Beschlusses vom 7. April zu...... acht Tagen entweder den Schätzwert des Weins in Höhe von 307 Gulden und 30 Kreuzern bei dem RHR zu deponieren oder sich darauf einzustellen, daß der Wein...
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Akte 588
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1693
Entscheidungen:
...Perckmann die Eingabe Stubenvolls und Engerers zuzustellen, um innerhalb einer Frist von acht Tagen entweder zu berichten, daß er sie klaglos...... Eingabe Stubenvolls und Engerers mit einer Frist von acht Tagen zuzustellen, um bei Strafe des Ausschlusses dem vorherigen Beschluß Folge zu leisten...
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Akte 830
Aktenserie: Antiqua Band: 7
Zeitraum: 1555-1556
Entscheidungen:
...Aufforderung an das Reichskammergericht wohlwollend zu prüfen, ob die über Rottorf verhängte Acht aufgehoben werden könne, 1555 08 06 (Konz.), fol....... 5rv; Befehl an den Reichskammergerichtsfiskal, die mit Rottorfs Reichsacht verbundene Strafe vorerst nicht einzuziehen, 1556 01 22 (Konz.), fol...
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Akte 895
Aktenserie: Alte Prager Akten Band: 1
Zeitraum: 1547–1558
Entscheidungen:
... zur Aufhebung der Acht gegen Bekl. einzuleiten 1558 05 28, K. 44 fol. 96r–98v; Kaiserlicher Befehl an Fiskaladvokaten am RKG Dr. Preining, über die...... Gründe für die noch nicht erfolgte Aufhebung der Acht gegen Bekl. zu berichten 1558 05 28, K. 44 fol. 97rv; Protokoll des kaiserlichen Rats (Auszüge...
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