... Appellantin: Die Rechtsregel, „uxorem debere sequi forum mariti“, gelte in diesem Fall nicht, da die Appellantin schon vor ihrer Hochzeit in Bilderlahe gewohnt...
... eines unehelichen Kindes und heimlicher unstandesgemäßer Heirat eines Sohns des evangelischen Abts von Maulbronn, eines Tübinger Medinzinstudenten...
... Höhe von 2.000 Reichstalern für die kurz nach der Eheschließung mit dem Appellaten verstorbenen Tochter des Appellanten Rosina Katharina von der Lochau...
... Eheschließung mit dessen Schwester Anna Eusebia bezahlt habe, 1612 05 02 (Abschr.), fol. 22r; ders. gewährt seiner Ehefrau eine Morgengabe (Widerlag) von...
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