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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 399
Aktenserie: Antiqua Band: 3
Zeitraum: 1635
Darin:
...Rudolf II. gewährt den Mitgliedern der Schwäbischen Reichsritterschaft, dass ihnen auf Antrag der Blutbann über die von ihnen besessenen Güter...... „Württembergischen Landbuch“ und Bestätigung der Angaben des Antragstellers; dem Kaiser stehe es frei, diesem den Blutbann über die genannten Orte zu verleihen...