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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 389
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1601 – 1609
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um den Eid der Vormünder über Ludwig Eberhard, Philipp Heinrich, Georg Friedrich, Agatha Dorothea, Barbara und Agnes, Kinder des......, besagte Erbeinigung sehe ausdrücklich vor, dass der Eid auf die Erbeinigung persönlich dem ältesten Graf der jeweils anderen Hauptlinie, in diesem Fall also...... schlichten. Schließlich befiehlt der Reichshofrat den Vormündern, Graf Wolfgang den erbetenen Eid auf die Erbeinigung zu leisten. Die Beklagten folgen dem...... jeder junge Graf der einen dem ältesten Graf der anderen Linie den Eid auf die Erbeinigung leisten; ebenso sollen die Vormünder der minderjährigen Grafen...
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Akte 414
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1646 – 1650
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
.... Dort hätten sie sich aber geweigert, den allen hohenlohischen Vormündern vorgeschrieben Eid auf die hohenlohische Erbeinigung zu schwören. Sie, die...... Übernahme der Vormundschaft sei, in Wien bekannt sei. Zur Sache antwortet er, das Testament verbiete ihnen den Eid auf die Erbeinigung. Ein solcher Eid sei im...
Darin:
...Rudolf II. schreibt den hohenlohischen Vormündern den Eid auf die Erbeinigung vor, 1605 07 01 (Abschr.), fol. 4r–6r; Mandat sine clausula des...... Reichskammergericht, welches den Beklagten die Aufstellung eines Vermögensinventars des Mündels und den Eid auf die Erbeinigung befiehlt, 1646 06 25 (Abschr.), fol. 8r...
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Akte 415
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1648 – 1650
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um den Eid auf die hohenlohischen Erbeinigung bei Erreichen des achtzehnten Lebensjahrs . Graf Ludwig Eberhard führt aus, die hohenlohische...... anderen Hauptstamms einen Eid auf dieselbe schwören müssen. Obwohl er als ältester Graf der Waldenburger Linie den inzwischen schon beinahe dreißigjährigen...... befohlen, innerhalb von zwei Monaten den Eid abzulegen. Graf Siegfried erwidert, seine schwedischer Gefangenschaft habe ihn an der Eidesleistung gehindert......; im übrigen hätten mehrmals Grafen der Waldenburger Linie den Eid versäumt bzw. zu spät abgelegt, ohne dass deswegen der Reichshofrat angerufen worden...
Darin:
... Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim den Eid erst mit deutlich über achtzehn Jahren nach dem Tod ihres 1644 gestorbenen Vaters geleistet hätten......: alle Regierungshandlungen hohenlohischer Grafen sollen unwirksam sein, wenn sie nicht im achtzehnten Lebensjahr den Eid auf die Erbeinigung geleistet...