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Akte 7
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1674 – 1679
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um das sächsische Lehen Maßbach (Henneberg) und die Mainzer Lehen Blankenhain und Kranichfeld . Die gräflichen Brüder führen aus, Graf Ludwig...... auf das von diesem beanspruchte mütterliche Sukzessionsrecht auf die Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld (die Hermann als Lehen vom Erzstift Mainz...... gekommen. Eine wirkliche Resignation des Maßbacher Lehens durch ihren Vater habe niemals stattgefunden. Merseburg habe dennoch nach dem Tod ihres Vaters...... Kurfürst Johann Georg gebeten, eine Kommission zu beauftragen, die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen, und ihn in das Maßbacher Lehen einzusetzen. Die...... Sachsen zu einer Stellungnahme aufgefordert, die zugunsten der von Merseburg auch selbst vorgebrachten Ansprüche auf das Maßbacher Lehen ausfällt. Es lägen...
Darin:
... Merseburgs auf die Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld, 1662 05 12 (Abschr.), fol. 21r–25r; Verzicht Hermanns von Hatzfeld auf die hennebergischen Lehen...
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Akte 12
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1675 – 1687
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
.... (II) Ferner führen die Brüder aus: Ihrem Vater sei es gelungen, von dem Kurfürst von der Pfalz diejenigen Güter zu Lehen bekommen, die das Kurhaus Pfalz...... Versprechungen gemacht und ihm 1644 dann auch tatsächlich das reichsunmittelbare Rittergut zu Zeppenfeldt im Burbacher Grund als Lehen übertragen. Da Schüler ohne...... leibliche Erben gestorben sei, müsse das Lehen nun heimfallen. Nach Schülers Tod hätten indes zunächst dessen Vetter Justus Preußwerck und dann des Letzteren...
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Akte 20
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1604 – 1614, 1624, 1630 – 1632, 1649
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um das heimgefallene Reichslehen Handschuhsheim . Die Akte beginnt mit Listen, aus denen hervorgeht, dass viele der einst darin enthaltenen...... heimgefallenen Reichslehens Handschuhsheim bekommen sollen. In der Folge bestreiten die wamboldtschen Erben die Ansprüche der meckerschen Erben. Diese werden aber...... ergeht, mit welchem den Meckers die Investitur und Einräumung ihres Anteils am Lehen zugesprochen wird. Die Wamboldts opponieren dagegen und hindern die...... Meckers an der Einnahme ihres Lehensteils. Die Meckers verkaufen schließlich ihren Lehnsteil ihrem Anwalt, dem Reichshofrat Hämmerl. Den Wamboldts wird...... daraufhin befohlen, Hämmerl den Lehensteil unverzüglich einzuräumen. Der Befehl bleibt ergebnislos. Auf mehrfaches Anrufen Hämmerls wird im Januar 1624 ein...... Folge zu leisten. Nach erfolgten Einwänden des Kurfürsts berät sich der Reichshofrat dahingehend, dem Kaiser zu empfehlen, Hämmerl mit einem anderen Lehen...
Entscheidungen:
... der erbetenen Investitur zuzulassen und entsprechend der Kommissionsentscheidung (1603 07 14) in den ihnen zustehenden Anteil am Lehen einzusetzen...... am handschuhsheimischen Lehen zu verhelfen und sie darin zu schützen, 1614 08 24 (Abschr.), fol. 69r–71v; Befehl an die Brüder Wamboldt, Hämmerl bei...... der Einsetzung in das handschuhsheimische Lehen nicht zu behindern, 1620 03 20 (Abschr.), fol. 74r–75v; Strafbewährter Befehl an die Wamboldts, Hämmerl...... den Anteil am handschuhsheimischen Lehen zügig zu übertragen und ihm die entzogenen Nutzungen zu restituieren; 1624 01 30 (Ausf.), fol. 78r, ferner...... (Abschr.), fol. 79r–82v; Dem Kurfürst von Mainz soll durch den Vizekanzler mitgeteilt werden, dass Hämmerl die Nutzung des ihm zustehenden Lehensteils...
Darin:
..., wonach Wamboldt und Mecker je zur Hälfte mit dem heimgefallene Reichslehen Handschuhsheim belehnt werden sollen, 1601 03 05 (Abschr. 1631 02 09), fol. 12r......Lehnsbrief für Johann Hildebrand Mecker über die Hälfte des Lehens Handschuhsheim, 1600 01 29 (Abschr.), fol. 114r–115v; Kaiserlicher Beschluß......; Verzeichnisse der das Lehen Handschuhsheim betreffenden Akten, fol. 2r–9v; Verzeichnis der Akten, welche Hämmerl 1630 09 02 ausgegeben wurden, fol. 10r–11v....
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Akte 25
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1635 – 1643
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... Klug vor. In die Vormundschaftszeit Lustriers fällt auch die Erneuerung der Belehnung mit dem halben Teil des Reichslehens Handschuhsheim. In einem...
Entscheidungen:
..., 1636 10 29 (Konz.), fol. 3rv; Zustimmung zum Verkauf der passauischen Lehen, 1637 07 28 (Konz.), fol. 22r–23v; Lehnsbrief Ferdinands III. für Johann Bonaventura und...... Johann Klug, Vormünder der Kinder Hämmerls, über die Hälfte des handschuhsheimischen Reichslehens, 1638 01 26 (Abschr.), fol. 29r–30v; Bestellung...
Darin:
....); Vertrag zwischen Hans Ulrich Hämmerl und Georg Hermann von Stubenberg dem Jüngeren auf Klopfenberg wegen der Passauischen Lehen Schallaburg und Lichtenberg...
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Akte 26
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1626 – 1627
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Streit um das kaiserliche Recht der ersten Bitten (Jus primarum precum) am Domstift Havelberg . Huenecken führt aus, das Domstift habe das ihm vom...... Kaiser vor einiger Zeit erteilte Recht, in die erste freiwerdende Pfründe eingesetzt zu werden, ignoriert und ihn stattdessen an Kurfürst Georg Wilhelm von...... Brandenburg verwiesen. Huenecken bittet, das Stift unter Androhung einer Geldstrafe anzuweisen, das kaiserliche Recht der ersten Bitten zu achten. Nachdem das...... erbetene Strafmandat ergangen ist, argumentiert der vom Domkapitel darüber unterrichtete Kurfürst von Brandenburg, das kaiserliche Recht der ersten Bitten...... einem von dem Reichhoffiskal Immendorff verfassten Rechtsgutachten wird freilich die Ansicht vertreten, dass sich das Recht der ersten Bitte nicht nur auf...
Entscheidungen:
..., 1626 04 20 (Konz.), fol. 5r–6v; Befehl an den Kurfürst von Brandenburg, das Domstift anzuweisen, das kaiserliche Recht der ersten Bitte zu achten und dem Mandat zu...
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Akte 30
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1654 – 1664
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... zunächst vor dem im norwegischen Bergen tätigen Gericht der hansischen Kaufleute, welches der „Ehrbare Kaufmann“ genannt wurde (fol. 74v), und schließlich....... 1 000 Reichstaler. Er bittet daher, Heinicke wegen Missachtung jenes Privilegs zu bestrafen und ihn wegen seiner Appellation an das zuständige Gericht zu verweisen...