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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats

 
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Anhand ihrer Eingabe könnten Sie auch folgende Begriffe interessieren:
  • 1.

    Akte 1257

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  2
    Zeitraum:  1601

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    ... Ladung zu Reichstagen aber nicht nachweisbar seien. Auch die zum Beweis der Position des Fiskals eingereichten Zeugenaussagen hätten ergeben, daß die Stadt...

  • 2.

    Akte 1408

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  2
    Zeitraum:  1548

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    ...Auseinandersetzung wegen Einkünften Kl. legt vor kaiserlichen Räten [?] Dokumente zum Beweis einer bereits eingereichten Klage vor, wonach Bekl. ihm...

  • 3.

    Akte 1507

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  2
    Zeitraum:  1571–1587

    Entscheidungen:
    ...; Kaiserlicher Bescheid an Bekl. (1) (Beweis der Rechtshängigkeit der Angelegenheit vor päpstlichen delegierten Richtern), laut Vermerk später kassiert...

  • 4.

    Akte 1513

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  2
    Zeitraum:  1582–1583

    Entscheidungen:
    ...Kaiserliche Ermahnung an den Ehinger Pfleger Johann Wilhelm von Thürheim, Veit Braunger aufzufordern, innerhalb eines Monats ein Verfahren zum Beweis...

  • 5.

    Akte 1655

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  2
    Zeitraum:  1612–1617

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    .... Kl. beruft sich auf den Grundsatz, daß niemand vor einem eindeutigen Beweis seiner Schuld seines Amts enthoben werden dürfe. Er bittet um ein...

    Entscheidungen:
    ... Antragsgeg. bzw. Bekl., Antragst. bzw. Kl. bis zum Beweis seiner Schuld wieder in sein Amt einzusetzen 1613 03 21, fol. 27r–28v (Konzept), 26r–29v; Zustellung...

  • 6.

    Akte 1663

    Aktenserie:  Alte Prager Akten       Band:  2
    Zeitraum:  undat. [nach 1593]

    Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
    .... Vorher sollte Antragst. seine Kunst in einer Vorführung vor Ferdinand Erzherzog von Österreich noch einmal unter Beweis stellen. Obwohl die Vorführung...

 
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