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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 588
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1693
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... versprochene Ausrüstung („Montierung") bisher vorenthalten. Da es sich bei ihren Ansprüchen um eine privilegierte Schuldforderung handle, bitten sie den Kaiser....... Er müsse sich jedoch zum Werbeplatz begeben und sei auch deswegen auf die umgehende Begleichung seiner Schuldforderungen angewiesen. Aus diesen Gründen...
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Akte 590
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1694
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
...Bitte um ksl. Verfügungen in Beschlagnahmeangelegenheit; Jakob Weigandt weist den Kaiser darauf hin, daß sich seit nunmehr zwei Jahren und zwei...
Entscheidungen:
...Die Eingabe Weigandts sowohl Huppeln und Göritz als auch Perckmann zuzustellen, um sich innerhalb einer Frist von acht Tagen dazu zu äußern...
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Akte 627
Aktenserie: Antiqua Band: 7
Zeitraum: 1667-1698
Entscheidungen:
... sich bestellen und ihm auftragen, seine Mandanten dazu zu bringen, sich gütlich mit dem Beklagten zu einigen, weitere Klage zu unterlassen und es so...... 1674 03 15 anzunehmen und zu unterschreiben, 1674 11 13 (Konz.), fol. 362rv; Dekret: die Parteien sollen sich innerhalb von drei Monaten einigen, andernfalls werde eine...... wirklich einzuräumen, nachdem er sich mit der Ritterschaft wegen der künftig dem Kreis zu entrichtenden Steuern verglichen habe, 1677 08 26 (Konz.), fol...
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Akte 686
Aktenserie: Antiqua Band: 2
Zeitraum: 1697
Verfahrensgegenstand / Beschreibung:
... 1696 11 10 habe der Kaiser „Zu Einer Kays. gnadens Ergötzlichkeit“ ihr und ihren vielen unversorgten Kinder „allerhand im Röm. Reich sich ereignende Extra Mittl...... Hofgericht in Detmold. Im Fall Marcus contra Solms-Braunfels bittet sie, den sich in Frankfurt aufhaltenden Reichshofrat Friedrich von Binder mit der...
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Akte 815
Aktenserie: Antiqua Band: 7
Zeitraum: 1684-1696
Entscheidungen:
... und zu berichten, wie sich Steuerquote und städtische Finanzen zueinander verhalten, mit welcher Berechtigung die Stadt das geistliche Gut Kappel...... Bezahlung der schuldigen Steuern und Abgaben anzuhalten und ihnen vorzuschreiben, sich bei Strafe künftig nicht mehr von Balthasar von Nollarn juristisch...... beraten zu lassen, sondern sich stattdessen eines "friedtliebenden, verständigen und practicirten Rechtsgelehrten" (fol. 333v) zu bedienen, 1686 08 30 (Konz.......), fol. 332r-333v; es bleibt bei dem Beschluss, dass sich die in Wien befindlichen Untertanen bei Strafe zusammen mit Nollarn nach Hause begeben sollen...
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