Aktenserie: Antiqua
Band: 7
Zeitraum: 1651-1682
Entscheidungen:
...Befehl an die Stadt Worms, solange die Kommission zur Regelung der rehlingischen Erbschaftsteilung arbeite, keine Vergleiche mit Marx Anton von...
... Euphrosina entzogen haben, 1668 09 14, fol. 134r; Befehl an die Stadt Worms, die rückständigen Zinsen nur den beiden Schwestern Katharina und Maria Magdalena...
... Stadt Worms zugunsten von Maria Scholtz, 1670 01 30 (Konz.), fol. 230rv; Paritionsreskript, 1670 10 07 (Konz.), fol. 283rv; Befehl an die Stadt Worms...
...; dergl. Befehl betr. die Forderungen Katharinas und Maria Magdalenas (wobei das Wormser Schuldenmoratorium nicht greifen soll), 1672 02 08 (Konz.), fol...
... Forderungen gegen sie mit ihren Wormser Forderungen erfüllt sein werden, 1673 06 16 (Konz.), fol. 519rv; Befehl an die Stadt Worms, wegen der Verpfändung der...
... Forderungen der Scholtz an Cavallier bis auf weiteres an Scholtz keine Zahlungen zu leisten, 1673 06 16 (Konz.), fol. 521rv; Befehl an die Stadt Worms, einen...
... von den beiden Schwestern angebotenen Vergleich anzunehmen und laufende Zinsen zu bezahlen, 1673 09 06 (Konz.), fol. 542r-543r;
Befehl an dies., sich...
...; Befehl an dies., den Bedingungen des Vergleichs mit Scholtz nachzukommen, 1676 03 30 (Konz.), fol. 708rv; desgl., 1677 02 26 (Konz.), fol. 794r-795r...
...; Befehl an dies., die Forderungen der Maria Scholtz betr. Heiratsgeld gegen ihre rehlingischen Brüder aus den diesen zustehenden Wormser Zinseinkünften zu...
..., 1677 02 23 (Konz.), fol. 780r-781r; Befehl an die Stadt Worms, nach einem Vergleich zwischen Scholtz und ihren Brüdern ersterer entsprechende Zinseinkünfte der...