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in den Akten des Kaiserlichen Reichshofrats
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Akte 218
Aktenserie: Antiqua Band: 1
Zeitraum: 1640
Entscheidungen:
... mitzuteilen, daß die Waren freizugeben sind. Falls in der Garnison in Dömitz Lebensmittelknappheit herrscht, sollen die Nahrungsmittel, die nicht der Fn. von...... Waren freizugeben. Wenn die Garnison in Dömitz über zu wenig Lebensmittel verfügt, sollen die Waren, die nicht der Fn. von Anhalt oder dem Kommandeur von...
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