Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Streit um die Beachtung der Hofgerichtsordnung (Appellationen, herzogliche Mandate) sowie um die Bezahlung von Fräulein- und Reichssteuern
Darin:
Vertrag zwischen Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg und der Ritterschaft, 1585 12 16 (Abschr.), fol. 47r-49v; Ferdinand II. bestätigt die...
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