Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Appellation gegen ein Urteil in einer Auseinandersetzung um eine appellantische Geldforderung (750 Reichstaler nebst Zinsen)
Darin:
Urteil der Vorinstanz: Raab muss seine Klage besser dokumentieren, 1652 11 23 (Abschr.), fol. 7r; Bericht der Stadt Ulm, 1653 09 20, fol. 14r-37v.
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