Kläger:
Löwenstein-Wertheim-Rochefort, Gräfin Anna Maria von, Witwe des vormaligen Vormundes von Johann Friedrich von der Mark, Graf Ferdinand Karl von Löwenstein-Wertheim-Rochefort; Manderscheid-Gerolstein, Grafen Ferdinand Ludwig und Karl Ferdinand von; Manderscheid-Blankenheim, Graf Salentin Ernst von, vice versa
Beklagter:
Mark zu Schleiden, Graf Franz Anton von, Stiefbruder von Johann Friedrich von der Mark zu Schleiden, vice versa
Dauer:
1674 – 1680
RHR-Agenten:
Löwenstein-Wertheim: Johann Theodor von Tollet (1674), Johann Jakob Albrecht von Lauterburg (1675); von der Mark: Matthias Ignaz Nipho (1675), Tobias Sebastian Praun (1675); Manderscheid: Johann Bernhard Hauser (1675), Jonas Schrimpf (1679)
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