Kläger:
Lippe-Brake, Graf August zur, als Vormund des Grafen Friedrich Wilhelm von Wied-Neuwied, Sohn des Grafen Friedrich III. von Wied aus dritter Ehe
Beklagter:
Leiningen-Westerburg, Graf Johann Adolf von, als Vormund der Kinder des Grafen Friedrich III. von Wied aus zweiter Ehe
Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Gesuche um Annullierung von Mandaten des Reichskammergerichts im Streit um die Nachfolge in der Grafschaft Wied
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