Kläger:
Limburg-Styrum, Graf Hermann Otto II. von, für seinen Oberamtmann zu Gemen Jobst Friedrich Einhorn, den dortigen Gerichtsschreiber Johann Osting und den Bediensteten Staat Tylcken
Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Appellation gegen ein Urteil des weltlichen Hofgerichts des Fürstbistums Münster von 1681 10 08 im Streit um Jurisdiktionsrechte in der...
Darin:
Vorinstanzliches Urteil, fol. 5r; Stellungnahme des Bischofs Friedrich von Münster, 1682 07 06 (Ausf.), fol. 38r –40v;...
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