Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Streit (Appellation?) wegen der Beschlagnahmung von Leinwand aus dem Erbe wegen einer offenen Schuldforderung
Darin:
Urteil des hohen weltlichen Gerichts zu Köln zugunsten von Daemens, 1711 12 12, fol. 1v–2r.
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