Kläger:
Mandelsloh, Otto Albrecht von, für sich und seinen Bruder Friedrich Ulrich, Besitzer des Guts
Beklagter:
Gans, Joachim Friedrich von, Oberpräsident des Herzogs Gustav Adolph von Mecklenburg-Güstrow, Lehensnehmer des Guts und Inhaber des ihm vom Herzog übertragenen Rückkaufsrecht
Dauer:
1694 – 1695
RHR-Agenten:
Mandelsloh: Johann Adam Dietrich (1695); Gans: Georg Fabricius (1695)
Verfahrensgegenstand (moderne Formulierung):
Streit um das Rückkaufsrecht (jus reluitionis) betr. das verpfändete mecklenburgische Lehngut (Rostock-)Toitenwinkel
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